mcv:entleihregeln
                Unterschiede
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| - | Für den Mikrocontroller-Verleih gelten ab 1.1.2005 die folgenden Entleihregeln:  | + | |
| Die Artikel des Mikrokontroller-Verleih der Forth-Gesellschaft können nur von Mitgliedern der Forth-Gesellschaft ausgeliehen werden. | Die Artikel des Mikrokontroller-Verleih der Forth-Gesellschaft können nur von Mitgliedern der Forth-Gesellschaft ausgeliehen werden. | ||
| Nichtmitglieder sollten eine Mitgliedschaft erwägen. Die Kits aus dem Verleih werden für 3 Monate entliehen. | Nichtmitglieder sollten eine Mitgliedschaft erwägen. Die Kits aus dem Verleih werden für 3 Monate entliehen. | ||
| Die Verleihfrist kann 3 mal um je 1 Monat verlängert werden, sofern keine Vorbestellung für das entliehende Kit vorliegt. | Die Verleihfrist kann 3 mal um je 1 Monat verlängert werden, sofern keine Vorbestellung für das entliehende Kit vorliegt. | ||
| - | Ausnahmeregelungen sind in begründeten Fällen möglich. Ziel dieser Regelung ist es das keine Kits irgendwo " | + | Ausnahmeregelungen sind in begründeten Fällen möglich. Ziel dieser Regelung ist es das keine Kits irgendwo " | 
| Ausleihanfragen bitte senden an mcv@forth-ev.de (Carsten Strotmann) | Ausleihanfragen bitte senden an mcv@forth-ev.de (Carsten Strotmann) | ||
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mcv/entleihregeln.1495751533.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017-05-26 00:32 von mka